Ersthelfer sind Teil der Erste-Hilfe-Organisation in der Verwaltung.
Beschäftigte sind verpflichtet, sich als Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Ersthelfer übernehmen im Notfall, etwa bei Unfällen, akuter Erkrankung oder Vergiftung, die Sofortmaßnahmen und weitere Maßnahmen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte.
Zu den Aufgaben der Ersthelfer im Notfall gehören:
Angst vor Fehlern brauchen Ersthelfer nicht zu haben. Selbst wenn ihnen bei der Hilfe Fehler unterlaufen, können sie dafür nicht belangt werden. Strafbar macht sich hingegen, wer die Hilfe vorsätzlich unterlässt.