Umzug

Persönliche Angelegenheiten

Ein Wohnungswechsel (Umzug) hat Auswirkungen auf die Personal- und Gehaltsabrechnung sowie die Kommunikation. Damit wichtige Unterlagen wie Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheinigungen oder interne Post weiterhin korrekt zugestellt werden können, muss die neue Anschrift der Personalabteilung rechtzeitig mitgeteilt werden.

  1. Mitteilung: Beschäftigte informieren die Personalabteilung möglichst frühzeitig über ihre neue Anschrift.
  2. Nachweis: Vorlage einer aktuellen Meldebescheinigung kann erforderlich sein.
  3. Dokumentation: Die Personalabteilung trägt die neue Adresse im System ein.
  4. Bestätigung: Mitarbeitende erhalten eine Rückmeldung über die erfolgte Änderung.

  • Bestehendes Beschäftigungsverhältnis bei der Kommune.
  • Rechtzeitige Information über die Adressänderung.

  • Formlose Mitteilung (per E-Mail oder internes Formular).
  • Gegebenenfalls Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Änderungen werden in der Regel innerhalb weniger Werktage nach Eingang der Mitteilung bearbeitet.