Unfallanzeige

Gesundheit & Sicherheit

Eine Unfallanzeige dient der offiziellen Meldung eines Arbeits- oder Wegeunfalls an die zuständige Unfallversicherung (zum Beispiel Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse). Sie ist wichtig, um Ansprüche auf medizinische Versorgung, Rehabilitation und ggf. Entgeltfortzahlung sicherzustellen.

  1. Unfall melden: Mitarbeitende oder Zeugen informieren unverzüglich die/n Vorgesetzte/n.
  2. Erste Hilfe: Sofortige Versorgung sicherstellen, gegebenenfalls Rettungsdienst rufen.
  3. Unfallbericht erstellen: Alle relevanten Informationen zum Unfallhergang schriftlich festhalten.
  4. Unfallanzeige einreichen: Personalabteilung leitet die Unfallanzeige an die zuständige Unfallversicherung weiter.
  5. Nachbearbeitung: Ärztliche Berichte und weitere Unterlagen nachreichen; Kontakt zur Unfallversicherung halten.

  • Keine direkten Kosten für die Mitarbeitenden.
  • Heilbehandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls Entgeltfortzahlung übernimmt die Unfallversicherung.

  • Der Unfall muss während der Arbeit, auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit oder im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten geschehen sein.
  • Betroffene/r Mitarbeitende muss gesundheitlich beeinträchtigt sein.

  • Unfallbericht / Meldung des Arbeitsunfalls.
  • Ärztliche Bescheinigungen über Verletzungen.
  • Gegebenenfalls Fotos oder weitere Belege des Unfallhergangs.

  • Sofortige Meldung und Erstversorgung: unverzüglich.
  • Bearbeitung durch die Unfallversicherung: abhängig von Schwere und Art des Unfalls; kann Tage bis mehrere Wochen dauern.

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