Alarmanlage

Anleitungen

Die Alarmanlage dient der Sicherheit der kommunalen Gebäude und Einrichtungen. Sie schützt vor unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Vandalismus und trägt zur allgemeinen Arbeitssicherheit bei. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Anlage korrekt zu bedienen und im Alarmfall die festgelegten Abläufe einzuhalten.

  1. Aktivierung/Deaktivierung: Beim Betreten oder Verlassen des Gebäudes ist die Alarmanlage ordnungsgemäß über das Bedienfeld oder den Transponder zu schalten.
  2. Alarmauslösung: Bei einem Alarm ist sofort die interne Notfallnummer oder die Leitstelle zu informieren.
  3. Fehlalarme: Sollten technische Störungen oder Bedienfehler auftreten, ist dies unverzüglich der zuständigen Stelle (Hausmeister, Sicherheitsbeauftragte:r, IT/Technik) zu melden.
  4. Kontrolle: Regelmäßige Wartungen und Funktionsprüfungen werden von der Kommune oder externen Dienstleistern durchgeführt.

  • Berechtigung zum Zugang des Gebäudes.
  • Ausgabe von Schlüsseln, Chips oder Transpondern erfolgt nur an autorisierte Mitarbeitende.
  • Einweisung in die Bedienung der Alarmanlage durch die zuständige Stelle.

Die Alarmanlage ist dauerhaft im Betrieb und muss außerhalb der Dienstzeiten stets aktiviert sein.