Bikeleasing

Benefits & Arbeitnehmerleistungen

Bikeleasing ist ein attraktives Mobilitätsangebot für Mitarbeitende, bei dem die Kommune die Nutzung von Fahrrädern oder E-Bikes durch einen steuerlich geförderten Leasingvertrag ermöglicht. Es dient der Förderung umweltfreundlicher Mobilität und der Gesundheit der Mitarbeitenden.

  1. Information und Auswahl: Mitarbeitende informieren sich über die verfügbaren Bikeleasing-Angebote und wählen ein Fahrrad oder E-Bike aus.
  2. Antragstellung: Antrag auf Teilnahme am Bikeleasing bei der Personal- oder Finanzabteilung einreichen.
  3. Leasingvertrag: Der Vertrag wird zwischen der Kommune, dem Leasinganbieter und dem Mitarbeitenden abgeschlossen.
  4. Übernahme des Bikes: Mitarbeitende erhalten ihr Fahrrad/E-Bike und können es ab sofort nutzen.
  5. Abrechnung: Die monatlichen Leasingraten werden meist direkt vom Gehalt einbehalten oder über die Kommune abgerechnet.

  • Leasingrate abhängig vom ausgewählten Fahrrad/E-Bike und Vertragsdauer.
  • Steuerliche Vorteile für Mitarbeitende möglich, da Leasingraten teilweise aus dem Bruttogehalt gezahlt werden.

  • Beschäftigungsverhältnis in der Kommune.
  • Zustimmung zur Gehaltsumwandlung (sofern die Leasingrate über das Gehalt abgerechnet wird).

  • Antrag auf Teilnahme am Bikeleasing.
  • Auswahlbestätigung des gewünschten Fahrrads/E-Bikes.
  • Gegebenenfalls Unterlagen zur Gehaltsumwandlung.

  • Die Einrichtung des Leasingvertrags dauert in der Regel wenige Wochen.
  • Nutzungsdauer entspricht der vereinbarten Leasinglaufzeit, typischerweise 24–36 Monate.