Elternzeit
Persönliche Angelegenheiten
Elternzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung eines Kindes. Sie kann von Mutter und Vater genommen werden und ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich, teilweise auch darüber hinaus. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz.
Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Gehalt, jedoch ggf. auf Elterngeld (separat zu beantragen bei der Elterngeldstelle).