Kind krank

Gesundheit & Sicherheit

Wenn ein Kind erkrankt und die Betreuung zu Hause erforderlich ist, haben Mitarbeitende unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit. Ziel ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ohne dass die Betreuung des Kindes leidet.

  1. Informieren: Mitarbeitende melden die Situation unverzüglich ihrer/ihrem Vorgesetzten.
  2. Nachweis einreichen: Ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes vorlegen.
  3. Freistellung beantragen: Antrag auf Freistellung oder Sonderurlaub für die Kinderbetreuung einreichen.
  4. Regelung der Arbeitszeit: Abstimmung mit der Personalabteilung oder Vorgesetzten über Dauer und Art der Freistellung.

  • Kind ist krank und muss zuhause betreut werden.
  • Kein anderer im Haushalt lebender Elternteil kann die Betreuung übernehmen.
  • Kinderbetreuung erfolgt durch gesetzlich anerkannte Betreuungsform, soweit vorhanden.

  • Ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes (Kinderkrankenschein).
  • Antrag auf Freistellung/Sonderurlaub für die Kinderbetreuung.

  • In der Regel bis zu 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr bei einem Elternteil (gesetzlicher Richtwert, abhängig von Tarifvertrag oder internen Regelungen).
  • Bei mehreren Kindern oder Alleinerziehenden kann die Dauer entsprechend angepasst sein.