Kindergeld

Persönliche Angelegenheiten

Kindergeld ist eine staatliche Leistung zur finanziellen Unterstützung von Familien. Es wird monatlich ausgezahlt und soll die Grundversorgung von Kindern sichern. Anspruch besteht grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, in bestimmten Fällen (zum Beispiel Ausbildung, Studium, Arbeitssuche) auch darüber hinaus bis maximal zum 25. Lebensjahr. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

  1. Antragstellung: Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden.
  2. Prüfung: Die Familienkasse prüft die Angaben und fordert ggf. weitere Unterlagen an.
  3. Bewilligung: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt ein schriftlicher Bescheid.
  4. Auszahlung: Das Kindergeld wird monatlich auf das angegebene Konto überwiesen.

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Anspruchsberechtigt sind in der Regel Eltern oder Erziehungsberechtigte.

  • Ausgefülltes Antragsformular (erhältlich bei der Familienkasse oder online).
  • Geburtsurkunde des Kindes.
  • Steuer-Identifikationsnummer von Eltern und Kind.
  • Nachweise über Ausbildung, Studium oder Arbeitssuche (bei Kindern über 18 Jahren).

  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen.
  • Die Auszahlung erfolgt monatlich zum festgelegten Termin.