Krankmeldung

Gesundheit & Sicherheit

Eine Krankmeldung informiert den Arbeitgeber darüber, dass ein Mitarbeitender aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist. Sie dient außerdem der organisatorischen Planung und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Entgeltfortzahlung.

  1. Unverzügliche Mitteilung: Mitarbeitende informieren ihre/n Vorgesetzte/n so früh wie möglich über die Arbeitsunfähigkeit.
  2. Ärztliche Bescheinigung: Ab dem dritten Krankheitstag (oder früher, je nach interner Regelung) muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden.
  3. Weiterleitung: Die AU wird an die Personalabteilung oder die zuständige Stelle übermittelt.
  4. Dauer der Abwesenheit: Mitarbeitende bleiben bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit krankgeschrieben.

Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung, die die Arbeitsfähigkeit einschränkt oder unmöglich macht.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt.

  • Dauer der Krankmeldung richtet sich nach dem Krankheitsverlauf und ärztlicher Einschätzung.
  • Entgeltfortzahlung in der Regel bis zu sechs Wochen pro Krankheit.