Pausenregelung

Arbeitsplatzorganisation

Pausen dienen der Erholung und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Sie sind gesetzlich geregelt und sollen sicherstellen, dass Beschäftigte ausreichend Zeit zur Regeneration während der Arbeitszeit haben.

  1. Arbeitszeit beachten: Mitarbeitende orientieren sich an ihrer täglichen Arbeitszeit.
  2. Pausen einlegen: Die Pausen sind selbstständig während der Arbeitszeit einzuhalten, sofern keine betrieblichen Absprachen oder Schichtpläne entgegenstehen.
  3. Dokumentation: Die Pausenzeit wird über das Zeiterfassungssystem festgehalten.
    Link zum Zeiterfassungssystem hinterlegen.

  • Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung mit festgelegter Arbeitszeit.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und betrieblicher Regelungen.

Keine speziellen Unterlagen nötig.

Gesetzlich vorgeschrieben:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause.
  • Bei mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause.
  • Pausen können in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, sofern dies intern erlaubt ist.