Teilzeit arbeiten

Arbeitsverhältnis

Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Teilzeit bedeutet, dass die regelmäßige Arbeitszeit dauerhaft oder befristet reduziert wird. Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (zum Beispiel Familie, Pflege, Weiterbildung) zu fördern.

  1. Antrag stellen: Der Wunsch auf Teilzeit wird schriftlich an die Personalstelle oder direkte Führungskraft gerichtet.
  2. Prüfung: Die Personalstelle prüft die Voraussetzungen (zum Beispiel Beschäftigungsdauer, betriebliche Belange).
  3. Gespräch: Abstimmung zwischen Mitarbeitendem, Führungskraft und Personalstelle zu Umfang, Verteilung und Beginn der Teilzeit.
  4. Entscheidung: Schriftliche Bestätigung oder Ablehnung durch die Dienststelle.
  5. Umsetzung: Arbeitszeit wird gemäß Vereinbarung angepasst.

Teilzeit führt zu einer anteiligen Reduzierung von Gehalt, Urlaub und Sozialleistungen.

  • Mindestens 6 Monate Beschäftigungszeit (je nach rechtlicher Grundlage).
  • Antrag mindestens 3 Monate vor gewünschtem Beginn.
  • Keine dringenden dienstlichen Gründe, die gegen die Reduzierung sprechen.

Schriftlicher Antrag mit Angaben zu gewünschtem Stundenumfang und Arbeitszeitverteilung.

  • Teilzeit kann befristet oder unbefristet vereinbart werden.
  • Verlängerungen oder Änderungen sind erneut schriftlich zu beantragen.