Arbeitsunfähigkeit

Gesundheit & Sicherheit

Arbeitsunfähigkeit tritt ein, wenn Mitarbeitende aufgrund von Krankheit oder Unfall ihre dienstlichen Aufgaben vorübergehend nicht erfüllen können. Sie dient dem Schutz der Gesundheit und der Vermeidung weiterer gesundheitlicher Verschlechterungen.

  1. Mitteilung: Mitarbeitende informieren unverzüglich ihre/ihren Vorgesetzte/n über die Arbeitsunfähigkeit.
  2. Ärztliche Bescheinigung: Ab dem dritten Krankheitstag ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen.
  3. Weiterleitung: AU-Bescheinigung an die Personalabteilung bzw. zuständige Stelle weiterleiten.
  4. Dauer der Krankschreibung: Mitarbeitende bleiben bis zur Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit krankgeschrieben.

  • Es entstehen keine direkten Kosten für die Mitarbeitenden.
  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen und gegebenenfalls den tarifvertraglichen Bestimmungen der Kommune.

  • Vorliegen einer gesundheitlichen Einschränkung, die das Arbeiten unmöglich oder unzumutbar macht.
  • Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, sofern erforderlich.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes.
  • Gegebenenfalls Formulare der Personalabteilung für Krankmeldungen.

  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit richtet sich nach dem Krankheitsverlauf und der ärztlichen Einschätzung.
  • Entgeltfortzahlung in der Regel bis zu sechs Wochen pro Krankheit.