Betriebsrente

Benefits & Arbeitnehmerleistungen

Die Betriebsrente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber angeboten wird. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann auch bei Invalidität oder im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene erbringen.

  1. Information einholen: Mitarbeitende erhalten Informationen zur Betriebsrente über die Personalabteilung oder den Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds).
  2. Entscheidung treffen: Mitarbeitende entscheiden, ob sie Beiträge aus ihrem Gehalt umwandeln möchten (Entgeltumwandlung) oder ob der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet.
  3. Antrag stellen: Antrag auf Einrichtung oder Anpassung der Betriebsrente bei der zuständigen Stelle bzw. Versicherungsgesellschaft einreichen.
  4. Beitragseinzug: Beiträge werden regelmäßig vom Gehalt abgezogen und in die Betriebsrente eingezahlt.

  • Beiträge werden vom Gehalt einbehalten.
  • Arbeitgeber kann Zuschüsse leisten, die zusätzlich zur Entgeltumwandlung gezahlt werden.

  • Beschäftigungsverhältnis in der Kommune.
  • Zustimmung zur Entgeltumwandlung (falls gewünscht).

  • Antrag auf Betriebsrente bzw. Entgeltumwandlung.
  • Persönliche Daten zur Rentenversicherung und gegebenenfalls Bankverbindung.

  • Die Einrichtung der Betriebsrente erfolgt nach Antragstellung meist innerhalb weniger Wochen.
  • Auszahlung im Rentenfall gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.