Eheschließung

Wenn Sie heiraten, gibt es neben den rechtlichen Schritten beim Standesamt auch einige Punkte, die Sie in Ihrer Rolle als Mitarbeitendenden beachten und in die Wege leiten sollten.

  1. Mitteilung an die Personalabteilung
    Informieren Sie frühzeitig Ihre Personalabteilung über die bevorstehende Eheschließung. So kann geprüft werden, ob sich Ihre Steuerklasse, Gehaltsabrechnung oder andere personalrelevante Punkte ändern.
  2. Steuerliche Änderungen
    Nach der Heirat können sich Ihre Steuerklasse und gegebenenfalls Ihre Lohnsteuer ändern.Reichen Sie die Heiratsurkunde bei der Personalabteilung ein, damit die Änderung korrekt umgesetzt wird.
  3. Namensänderung
    Wenn Sie Ihren Namen ändern möchten, teilen Sie dies Ihrer Personalabteilung mit.
    Dazu wird die Heiratsurkunde benötigt.
  4. Urlaub / Sonderregelungen
    Prüfen Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Eheschließungstag (Sonderurlaub) nach Ihrem Tarifvertrag oder Ihrer Dienstvereinbarung. Beantragen Sie den Urlaub rechtzeitig über Ihr übliches Verfahren.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde

Planen Sie genügend Zeit ein, um Änderungen bei Lohnabrechnung, Steuerklasse oder Namensführung zu beantragen.