Gutscheine (Bonus für Mitarbeiter:innen)

Benefits & Arbeitnehmerleistungen

Gutscheine dienen als freiwilliger Bonus der Kommune für Mitarbeitende, zum Beispiel als Anerkennung für besondere Leistungen oder als steuerlich begünstigte Sachzuwendung. Sie können in Form von Einkaufsgutscheinen, Tankkarten oder digitalen Gutscheinen ausgegeben werden.

  1. Bonusfreigabe: Vorgesetzte oder Personalabteilung genehmigen die Ausgabe der Gutscheine.
  2. Auswahl des Gutscheins: Mitarbeitende oder Abteilungen wählen den passenden Gutschein aus dem vorgesehenen Angebot.
  3. Ausgabe: Die Gutscheine werden physisch oder digital bereitgestellt.
  4. Einlösung: Mitarbeitende können die Gutscheine gemäß den Nutzungsbedingungen einlösen.

  • Beschäftigungsverhältnis in der Kommune.
  • Erfüllung der internen Richtlinien für Bonus- oder Sachzuwendungen.

  • Ausgabe der Gutscheine erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
  • Gültigkeit der Gutscheine richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters.