Leistungsorientierte Bezahlung

Arbeitsverhältnis

Die leistungsorientierte Bezahlung (LOB) ist ein Bestandteil des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ziel ist es, gute Leistungen der Beschäftigten zusätzlich zur regulären Vergütung anzuerkennen und zu fördern. Grundlage bildet die Dienst- beziehungsweise Betriebsvereinbarung der Kommune.

  1. Festlegung der Kriterien: Die Kommune legt in einer Dienstvereinbarung Kriterien und Verfahren für die Leistungsbewertung fest.
  2. Bewertung: Vorgesetzte oder zuständige Stellen bewerten die Leistungen der Mitarbeitenden anhand der vereinbarten Kriterien.
  3. Vergabe: Die Mittel aus dem LOB-Topf werden jährlich vergeben und als Einmalzahlung oder Prämie ausgezahlt.
  4. Rückmeldung: Beschäftigte werden über ihre Bewertung und ggf. die Auszahlung informiert.

Finanzierung erfolgt aus dem für die LOB vorgesehenen Budget der Kommune.

  • Beschäftigungsverhältnis nach TVöD.
  • Erfüllung der in der Dienstvereinbarung festgelegten Kriterien.

  • Keine zusätzlichen Unterlagen durch die Beschäftigten erforderlich.
  • Interne Dokumentation der Leistungsbewertung durch die Vorgesetzten.

  • Die Leistungsbewertung erfolgt einmal jährlich.
  • Auszahlung der LOB erfolgt in der Regel im Folgejahr nach Abschluss der Bewertung.