Nebentätigkeit
Persönliche Angelegenheiten
Eine Nebentätigkeit ist jede entgeltliche oder umfangreiche unentgeltliche Beschäftigung, die zusätzlich zur Haupttätigkeit bei der Kommune ausgeübt wird. Sie darf die Arbeitsleistung im Hauptamt nicht beeinträchtigen und keine dienstlichen Interessen verletzen. Bestimmte Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig.
Schriftlicher Antrag bzw. Anzeige der Nebentätigkeit mit Angaben zu:
Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab, in der Regel wenige Tage bis Wochen.