- Dienstgang: Kurze dienstliche Abwesenheit innerhalb des Gemeindegebiets (zum Beispiel Termin im Rathaus, Behördengänge, Außendienst im Nahbereich).
- Dienstreise: Dienstlich veranlasste Abwesenheit außerhalb des Gemeindegebiets (zum Beispiel Schulungen, Besprechungen, externe Termine).
Dienstreisen sind vor Antritt schriftlich oder digital zu beantragen und durch die zuständige Führungskraft zu genehmigen.
Dabei gilt der Grundsatz der:
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Notwendigkeit der Reise
- Wahl des zweckmäßigsten Verkehrsmittels
- Ohne vorherige Genehmigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.