Dienstfahrzeuge

Reise- & Kostenmanagement

Dienstfahrzeuge stehen Mitarbeitenden der Kommune für dienstliche Fahrten zur Verfügung. Sie dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Die Buchung erfolgt in der Regel zentral über das Fuhrparkmanagement oder die jeweilige Verwaltungseinheit.

  1. Anfrage/Buchung: Dienstfahrzeug über das zuständige Buchungssystem oder die Ansprechperson im Fuhrpark anfragen.
  2. Fahrzeugübernahme: Schlüssel und Fahrtenbuch am vereinbarten Ort abholen.
  3. Nutzung: Fahrzeug ausschließlich für den angegebenen dienstlichen Zweck verwenden. Fahrten sind vollständig im Fahrtenbuch zu dokumentieren.
  4. Rückgabe: Fahrzeug vollgetankt (sofern erforderlich) und in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben. Schlüssel und Fahrtenbuch abgeben.

Für die Mitarbeitenden entstehen keine direkten Kosten.
Kraftstoffkosten werden durch die Kommune getragen. Bei Verstößen (zum Beispiel Bußgelder, private Nutzung) können jedoch persönliche Kosten entstehen.

  • Gültige Fahrerlaubnis (entsprechende Führerscheinklasse).
  • Buchung/Reservierung über den vorgesehenen Dienstweg.

  • Führerschein (zur Kontrolle bei Fahrzeugübernahme).
  • Buchungsbestätigung.

  • Buchung: wenige Minuten über das System bzw. die Ansprechperson.
  • Nutzung: abhängig von Dauer der Dienstfahrt.
  • Rückgabe: wenige Minuten.

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