Dienstfahrzeuge
Reise- & Kostenmanagement
Dienstfahrzeuge stehen Mitarbeitenden der Kommune für dienstliche Fahrten zur Verfügung. Sie dürfen ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden. Die Buchung erfolgt in der Regel zentral über das Fuhrparkmanagement oder die jeweilige Verwaltungseinheit.
Für die Mitarbeitenden entstehen keine direkten Kosten.
Kraftstoffkosten werden durch die Kommune getragen. Bei Verstößen (zum Beispiel Bußgelder, private Nutzung) können jedoch persönliche Kosten entstehen.