Dienstgang & Dienstreise*

Reise- & Kostenmanagement

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken

  • Dienstgang: Kurze dienstliche Abwesenheit innerhalb des Gemeindegebiets (zum Beispiel Termin im Rathaus, Behördengänge, Außendienst im Nahbereich).
  • Dienstreise: Dienstlich veranlasste Abwesenheit außerhalb des Gemeindegebiets (zum Beispiel Schulungen, Besprechungen, externe Termine).

Dienstreisen sind vor Antritt schriftlich oder digital zu beantragen und durch die zuständige Führungskraft zu genehmigen.

Dabei gilt der Grundsatz der:

  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
  • Notwendigkeit der Reise
  • Wahl des zweckmäßigsten Verkehrsmittels
  • Ohne vorherige Genehmigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.

  1. Antrag stellen: Genehmigung beim/bei der Vorgesetzten einholen (je nach Vorgabe schriftlich oder digital).
  2. Prüfung: Vorgesetzte/r prüft Notwendigkeit und erteilt Genehmigung.
  3. Durchführung: Dienstgang oder Dienstreise durchführen.
  4. Abrechnung: Bei Dienstreisen Reisekostenabrechnung einreichen (Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand, gegebenenfalls Übernachtung).

  • Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegungsmehraufwand) werden nach den geltenden Richtlinien der Kommune erstattet.
  • Private Kosten sind nicht erstattungsfähig.

  • Dienstliche Veranlassung.
  • Vorherige Genehmigung durch Vorgesetzte/n.
  • Bei Dienstreisen: Auswahl der wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Reisemöglichkeit.

  • Antrag auf Dienstreise/Dienstgang (Formular oder digitales Verfahren).
  • Nachweise für Auslagen (zum Beispiel Fahrkarten, Hotelrechnungen, Tankbelege).

  • Antragstellung: wenige Minuten.
  • Genehmigung: abhängig von internen Abläufen.
  • Abrechnung: nach Einreichen der Unterlagen, Bearbeitungszeit je nach Verwaltungsaufwand.